Vergleichsgruppen
Vergleichsgruppen: Wie fassen Sie gleichwertige Arbeit zusammen?
Eine Vergleichsgruppe bündelt Stellen, deren Arbeit gleich viel wert ist, auch wenn sie ganz unterschiedlich heißen. paygaps bildet die Gruppen aus den Punkten Ihrer Stellenbewertung. Anzahl und Punktbänder passen Sie an Ihr Unternehmen an. In jeder Gruppe sehen Sie, wie Frauen und Männer bezahlt werden.
Vergleichsgruppen
2 von 10 Vergleichsgruppen über der Schwelle
- VG3240 bis 3593+1,2 %
- VG4360 bis 4792+6,4 %
- VG5480 bis 5994+3,4 %
- VG6600 bis 7194+5,2 %
- VG7720 bis 8392−0,4 %
- VG8840 bis 9592zu klein
4 weitere Vergleichsgruppen
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Vergleichsgruppe fasst Stellen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit zusammen. Nur innerhalb dieser Gruppen ist ein Entgeltvergleich zwischen Frauen und Männern aussagekräftig.
- Gleichwertig ist Arbeit, die nach Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen vergleichbar ist, auch über Abteilungen und Berufe hinweg (Art. 4 Abs. 4 Richtlinie (EU) 2023/970).
- paygaps bildet die Gruppen aus den Punkten der Stellenbewertung: Die Skala von 0 bis 1.200 Punkten wird in lückenlose Punktbänder geteilt.
- Die Anzahl wählen Sie selbst, 3 bis 20 Gruppen. paygaps empfiehlt je nach Unternehmensgröße 5, 10 oder 15 Gruppen als ersten Richtwert.
- Je Vergleichsgruppe zeigt paygaps die Entgeltlücke nach Mittelwert und Median, je Bestandteil und mit Ampel. Zeigt der Bericht in einer Gruppe mindestens 5 Prozent Unterschied, der weder gerechtfertigt noch binnen sechs Monaten behoben ist, folgt eine gemeinsame Entgeltbewertung (Art. 10).
- Aus den Vergleichsgruppen entstehen die Gehaltsbänder: ein Rahmen je Gruppe.
Grundlagen
Was ist eine Vergleichsgruppe?
Eine Vergleichsgruppe fasst alle Stellen zusammen, deren Arbeit gleich viel wert ist. Innerhalb dieser Gruppe vergleichen Sie die Entgelte von Frauen und Männern. Entscheidend ist der Wert der Arbeit, nicht der Stellentitel oder die Abteilung.
Basis des Entgeltberichts
Der Entgeltbericht weist das Entgeltgefälle je Gruppe aus (Art. 9 Abs. 1 Buchst. g). Liegt es in einer Gruppe bei mindestens 5 Prozent und ist weder gerechtfertigt noch binnen sechs Monaten behoben, folgt die gemeinsame Entgeltbewertung (Art. 10).
Ein Vergleich kann schon genügen
Laut Bundesarbeitsgericht reicht der Vergleich mit einem einzigen besser bezahlten Kollegen des anderen Geschlechts, um eine Benachteiligung zu vermuten (8 AZR 300/24). Wer seine Gruppen kennt, kennt seine Vergleichspaare.
Über Abteilungen hinweg
Eine Teamleitung im IT-Betrieb und eine Fachreferentin im Einkauf landen in derselben Gruppe, wenn ihre Stellen ähnlich viele Punkte erreichen.
Stand 06.11.2026: Die Richtlinie (EU) 2023/970 hätte bis zum 07.06.2026 umgesetzt sein müssen. Deutschland hat die Frist verpasst, ein Umsetzungsgesetz ist nicht beschlossen. Öffentliche Arbeitgeber sind seit dem 08.06.2026 unmittelbar gebunden, soweit die Pflichten klar genug bestimmt sind. Für private Arbeitgeber gilt bis zum Umsetzungsgesetz das Entgelttransparenzgesetz, ausgelegt im Licht der Richtlinie.
Drei Abteilungen, eine Gruppe
Beispielwerte- ProjekteProjektmanager:in700 Punkte
- IT-BetriebTeamleitung IT-Betrieb671 Punkte
- EinkaufFachreferent:in Einkauf612 Punkte
gleichwertige Arbeit, ein Entgeltvergleich
Gleichwertige Arbeit
Gleiche oder gleichwertige Arbeit: Was ist der Unterschied?
Viele Unternehmen vergleichen heute nur gleiche Arbeit, also dieselbe Stelle. Die Entgelttransparenzrichtlinie verlangt mehr: gleiches Entgelt auch für gleichwertige Arbeit. Genau dafür braucht es Vergleichsgruppen, die auf einer Stellenbewertung beruhen.
| Merkmal | Gleiche Arbeit | Gleichwertige Arbeit |
|---|---|---|
| Definition | eine identische oder gleichartige Tätigkeit, an verschiedenen Arbeitsplätzen oder nacheinander am selben Arbeitsplatz | eine andere Tätigkeit mit vergleichbarem Wert nach Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen |
| Beispiel | zwei Buchhalter:innen in derselben Abteilung | Teamleitung IT-Betrieb und Fachreferent:in Einkauf in derselben Vergleichsgruppe |
| Vergleich | innerhalb einer Stelle | über Stellen, Abteilungen und Jobfamilien hinweg |
| Grundlage | Stellentitel oder Stellenbeschreibung | analytische Stellenbewertung mit Punkten |
| Rechtsgrundlage | § 4 Abs. 1 EntgTranspG | § 4 Abs. 2 EntgTranspG, Art. 4 Abs. 4 Richtlinie (EU) 2023/970 |
| In paygaps | alle Personen einer Stelle teilen eine Bewertung | Vergleichsgruppen aus lückenlosen Punktbändern |
Automatische Zuordnung
Wie entstehen Vergleichsgruppen aus der Stellenbewertung?
Jede Stelle erhält in der Stellenbewertung eine Wertigkeit zwischen 0 und 1.200 Punkten. paygaps teilt diese Skala in lückenlose Punktbänder ohne Überschneidung. Jede Stelle fällt in genau ein Band. Alle Stellen eines Bandes bilden eine Vergleichsgruppe. Sobald eine Bewertung final gespeichert ist, ordnet paygaps die Stelle automatisch zu.
Wertigkeit
Mit der Maus über eine Gruppe fahren
Objektiv
Die Gruppe folgt aus den Punkten, nicht aus Titel oder Abteilung.
Automatisch
Neue oder neu bewertete Stellen landen nach dem finalen Speichern in der passenden Gruppe.
Nachvollziehbar
Für jede Stelle ist belegbar, warum sie in ihrer Gruppe liegt.
Anzahl
Wie viele Vergleichsgruppen braucht ein Unternehmen?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Die passende Anzahl hängt davon ab, wie viele Stellen Sie haben und wie sich ihre Punkte verteilen. paygaps gibt Ihnen eine Empfehlung als ersten Richtwert. Prüfen Sie diese im Einzelfall: Jede Gruppe sollte groß genug für einen Vergleich sein und trotzdem nur wirklich vergleichbare Stellen enthalten.
- unter 50 Beschäftigte
- 5 Gruppen
- je 240 Punkte
- 50 bis 249 Beschäftigte
- 10 Gruppen
- je 120 Punkte
- ab 250 Beschäftigten
- 15 Gruppen
- je 80 Punkte
Empfehlung von paygaps. Möglich sind 3 bis 20 Gruppen; im Vergleichsgruppen-Assistenten ist jedes Band mindestens 20 Punkte breit.
Verteilung von 20 Stellen
- Punkte je Gruppe
- 120
- größte Gruppe
- 4 Stellen
- leere Gruppen
- 1
Beispielwerte: die 20 Stellen der Seite Stellenbewertung.
Anpassen
Wie passen Sie Vergleichsgruppen an Ihr Unternehmen an?
Der Vergleichsgruppen-Assistent legt die Gruppen mit gleich breiten Punktbändern an. Danach gestalten Sie sie so, wie Ihr Unternehmen sie braucht: Anzahl, Punktbänder und Beschreibung jeder Gruppe stellen Sie selbst ein.
- Anzahl der Gruppen zwischen 3 und 20 festlegen, im Vergleichsgruppen-Assistenten
- Obergrenze je Gruppe einzeln setzen, etwa VG6 bis 699 statt bis 719. Die nächste Gruppe beginnt einen Punkt darüber, die Bänder bleiben lückenlos.
- Name, Beschreibung und typische Stellen je Gruppe hinterlegen, Führungsebenen kennzeichnen
- Zuschnitt freigeben: Die Freigabe bestätigt die Punktgrenzen der Gruppe. Verschiebt jemand eine Grenze, fällt sie zurück.
- Neu zugeordnet: Ändern sich Punkte oder Grenzen, ordnet paygaps die bewerteten Stellen nach dem Speichern der passenden Gruppe zu. Der Assistent zeigt vorher, wie viele Stellen die Gruppe wechseln.
VG6Offen
600 bis 719 Punkte · 4 Stellen · 23 Personen · Entgeltlücke +5,2 %
- Zuschnitt freigegeben
- Gehaltsband festgelegt
- Gehaltsband freigegeben
Punkte
600 bis 719
Stellen
4
Personen
23
Frauen und Männer
22 % · 78 %
Stellen der Vergleichsgruppe
4- Projektmanager:in700111 W · 10 M66.400 €
- Teamleitung IT-Betrieb67141 W · 3 M71.200 €
- Netzwerkarchitekt:in64862 W · 4 M68.300 €
- Fachreferent:in Einkauf61221 W · 1 Mzu klein
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Auswertung
Was zeigt die Auswertung je Vergleichsgruppe?
Erst innerhalb einer Vergleichsgruppe wird sichtbar, wie Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit bezahlt werden. paygaps rechnet alle Gehälter auf Vollzeit um und zeigt die Entgeltlücke für jede Gruppe.
- Entgeltlücke je Gruppe als Mittelwert und Median, unbereinigt, an der Gesamtvergütung auf Vollzeitbasis
- Ampel: rot ab der Schwelle von 5 Prozent aus Art. 10, gelb ab einer Frühwarnschwelle, die Sie in den Einstellungen festlegen
- Je Bestandteil: Grundgehalt, Bonus, Zulagen und Sachbezüge getrennt
- Schutz kleiner Gruppen: Bei weniger als drei Frauen oder drei Männern zeigt paygaps keine Lücke, sondern „zu klein“
- Frauen- und Männeranteil je Gruppe, ab drei Personen
Entgeltlücke je Gruppe und Bestandteil
Beispielwerte| VG | Gesamt | Grundgehalt | Bonus | Zulagen | Sachbezüge |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 | +1,2 % | +0,9 % | +3,9 % | +1,1 % | +0,5 % |
| 4 | +6,4 % | +6,3 % | +9,2 % | +4,1 % | +2,0 % |
| 5 | +3,4 % | +3,4 % | +1,6 % | +7,5 % | +1,8 % |
| 6 | +5,2 % | +4,8 % | +12,3 % | −0,7 % | +3,1 % |
| 7 | −0,4 % | −0,4 % | −1,2 % | +0,4 % | ±0,0 % |
| 8 | zu klein: unter drei Frauen | ||||
Gehaltsbänder
Wie entstehen aus Vergleichsgruppen Gehaltsbänder?
Jede Vergleichsgruppe erhält in paygaps ein eigenes Gehaltsband mit Minimum, Mitte und Maximum des Grundgehalts auf Vollzeit. Stellen derselben Wertigkeit teilen sich damit einen Rahmen.
Mit Bandleiter vorschlagen rechnet paygaps aus einer Ankergruppe, der Spanne und dem Abstand zwischen den Gruppen einen Vorschlag für alle Bänder. Sie passen die Werte an und geben sie frei.
Gehaltsband je Vergleichsgruppe
Grundgehalt, Vollzeit
- VG874.000 € bis 98.000 € · Mitte 86.000 €
- VG762.000 € bis 82.000 € · Mitte 72.000 €
- VG652.000 € bis 70.000 € · Mitte 61.000 €
- VG544.000 € bis 60.000 € · Mitte 52.000 €
- VG438.000 € bis 50.000 € · Mitte 44.000 €
Checkliste
Checkliste: Sind Ihre Vergleichsgruppen belastbar?
Mit diesen sechs Punkten prüfen Sie, ob Ihre Gruppen einer Überprüfung durch Beschäftigte, Betriebsrat oder Gericht standhalten.
- Bewertung statt TitelJede Gruppe beruht auf einer Stellenbewertung, nicht auf Bezeichnungen.
- Alle Stellen zugeordnetJede bewertete Stelle liegt in genau einer Gruppe.
- Teilzeit richtig erfasstTeilzeitkräfte gehören in dieselbe Gruppe, die Gehälter werden auf Vollzeit umgerechnet.
- Passende AnzahlDie Gruppen sind groß genug für einen Vergleich und eng genug für echte Vergleichbarkeit.
- Grenzfälle dokumentiertFür Stellen nahe einer Bandgrenze ist die Zuordnung begründet.
- Betriebsrat eingebundenZuschnitt und Kriterien sind mit der Arbeitnehmervertretung abgestimmt.
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Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Vergleichsgruppen
Zu Bildung, Anzahl und Auswertung.
Eine Vergleichsgruppe ist der Rahmen, in dem Sie die Entgelte von Frauen und Männern vergleichen. Sie umfasst Stellen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit; die Richtlinie (EU) 2023/970 spricht von einer Gruppe von Arbeitnehmern (Art. 3 Abs. 1 Buchst. h). In paygaps entsteht jede Gruppe aus einem Punktband der Stellenbewertung.
Gleiche Arbeit ist eine identische oder gleichartige Tätigkeit (§ 4 Abs. 1 EntgTranspG). Gleichwertige Arbeit ist eine andere Tätigkeit, die nach einer Gesamtheit von Faktoren vergleichbar ist (§ 4 Abs. 2 EntgTranspG); die Richtlinie (EU) 2023/970 nennt dafür Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Für beides gilt der Grundsatz gleichen Entgelts.
Als ersten Richtwert empfiehlt paygaps 5 Gruppen unter 50 Beschäftigten, 10 Gruppen bei 50 bis 249 Beschäftigten und 15 Gruppen ab 250 Beschäftigten. Möglich sind 3 bis 20. Prüfen Sie danach, ob in den Gruppen genug Frauen und Männer stehen, damit eine Lücke gezeigt werden kann.
Ja. Die Vergleichsgruppe hängt an der Stelle, nicht an der Arbeitszeit. Teilzeit- und Vollzeitkräfte auf gleichwertigen Stellen stehen in derselben Gruppe. Damit die Gehälter vergleichbar sind, rechnet paygaps sie auf die Vollzeit Ihrer Organisation um, Vorgabe 40 Wochenstunden.
Sind in einer Gruppe weniger als drei Frauen oder weniger als drei Männer, zeigt paygaps für die Gruppe keine Entgeltlücke, sondern „zu klein“. Sonst ließen sich einzelne Gehälter zurückrechnen. Breitere Punktbänder helfen, kleine Gruppen zu vermeiden.
Ja. Der Vergleichsgruppen-Assistent schlägt gleich breite Bänder vor. Danach setzen Sie die Obergrenze jeder Gruppe selbst; die nächste Gruppe beginnt einen Punkt darüber, jedes Band ist mindestens 20 Punkte breit. Nach dem Speichern ordnet paygaps die bewerteten Stellen den neuen Bändern zu.
Nach Art. 10 der Richtlinie (EU) 2023/970 folgt eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung, wenn der Bericht in einer Gruppe einen Unterschied von mindestens 5 Prozent zeigt, der weder mit objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien gerechtfertigt noch binnen sechs Monaten behoben ist. Stand 06.11.2026: Die Richtlinie (EU) 2023/970 hätte bis zum 07.06.2026 umgesetzt sein müssen. Deutschland hat die Frist verpasst, ein Umsetzungsgesetz ist nicht beschlossen.
Nein. Der Grundsatz gleichen Entgelts gilt auch für gleichwertige Arbeit über Stellen und Abteilungen hinweg. Das Bundesarbeitsgericht hat am 23.10.2025 entschieden, dass schon der Vergleich mit einem einzigen besser bezahlten Kollegen des anderen Geschlechts in gleicher oder gleichwertiger Arbeit eine Benachteiligung vermuten lässt (8 AZR 300/24). Wie groß die Gruppe der Vergleichspersonen ist, spielt dafür keine Rolle.
Quellen
Quellen und weiterführende Links
- eur-lex.europa.euRichtlinie (EU) 2023/970 zur EntgelttransparenzArt. 4 gleichwertige Arbeit, Art. 9 Bericht, Art. 10 gemeinsame Entgeltbewertung
- gesetze-im-internet.de§ 4 EntgelttransparenzgesetzFeststellung von gleicher und gleichwertiger Arbeit
- bundesarbeitsgericht.deBAG, Urteil vom 23.10.2025, 8 AZR 300/24Paarvergleich mit einem Kollegen genügt für die Vermutung
- eige.europa.euEU-wide guidelines on gender-neutral job evaluation and classificationLeitlinien und Toolkit von EIGE, 2026
- paygaps.deGleiche und gleichwertige Arbeit: So bilden Unternehmen VergleichsgruppenBlogartikel mit Vorgehen in vier Schritten
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