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Beweislastumkehr ab 7. Juni 2026

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EU-Richtlinie 2023/970

Entgelttransparenz: Was für Ihr Unternehmen gilt

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Unternehmen zur systematischen Analyse und Offenlegung des Gender Pay Gap, mit geschlechtsneutraler Stellenbewertung, transparenten Gehaltsbändern in Stellenanzeigen und dokumentierter Stellenarchitektur.

Beweislastumkehr ab 7. Juni 2026

Ab dem 7. Juni 2026 müssen Arbeitgeber nachweisen, dass keine Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts vorliegt. Ohne lückenlose Dokumentation drohen Schadensersatz, rückwirkende Nachzahlungen und Bußgelder.

Gestaffelte Berichtspflicht

≥250 Beschäftigte: erster Bericht bis 7. Juni 2027 (Daten 2026), danach jährlich. 150–249: erstmals 2027 für das Berichtsjahr 2026, danach alle 3 Jahre. 100–149: erstmals 2031, danach alle 3 Jahre. Die Beweislastumkehr greift bereits ab 7. Juni 2026, ein Jahr vor der ersten Berichtspflicht.

Stellenbewertung, Gehaltsbänder und Architektur

Geschlechtsneutrale Bewertung nach Kompetenz, Belastung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Transparente Gehaltsbänder in jeder Stellenausschreibung. Dokumentierte Stellenarchitektur mit Jobfamilien und Levelsystem.

Gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat

Liegt der Pay Gap über 5 %, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung erforderlich.

So funktioniert's

In 4 Schritten zur EU-konformen Pay Gap Analyse

Von der Datenanbindung bis zum rechtssicheren Nachweis, so einfach funktioniert Entgelttransparenz mit Paygaps.de. Methodik im Detail.

  1. Gehaltsdaten verbinden

    DATEV, Personio, Workday, Sage HR oder CSV/Excel importieren. Flexibles Feldmapping für individuelle Strukturen. Einmal einrichten, automatisch synchronisieren.

  2. Stellen analytisch bewerten

    Jede Stelle wird punktbasiert nach den vier EU-Kriterien bewertet: Kompetenz, Belastung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Daraus entstehen vergleichbare Stellen für die Pay-Gap-Berechnung.

  3. Maßnahmen ergreifen

    Aktionspläne für kritische Gruppen mit Pay Gap über 5 % erstellen. Gehaltsanpassungen dokumentieren und Fortschritt transparent nachverfolgen.

  4. Compliance nachweisen

    Lückenloses Audit-Log für die Beweislastumkehr. PDF-Berichte für Behörden. Vollständige Dokumentation, jederzeit prüfbereit.

Einblick in die Pay Gap Plattform

Stellenbewertung, Gehaltsbänder und Konzern-Übersicht – alles in einer Oberfläche.

Geschlechtsneutrale Stellenbewertung

Bewerten Sie jede Stelle nach den vier EU-Kriterien: Kompetenz, Belastung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen, mit Radar-Chart und Compliance-Checkliste.

Stellenbewertung: Engineering

Analytische 4-Faktor-Bewertung

Gesamtpunktzahl: 816/1200
Bewertungsprofil
Stellenbewertung Radar-Chart nach Art. 4 EU-Richtlinie 2023/970KompetenzBelastungenVerantwortungArbeitsbedingungen
8
/10
6
/10
9
/10
4
/10
Compliance-Checkliste
Geschlechtsneutrale Kriterien definiert
4 EU-Dimensionen bewertet
Begründungen dokumentiert
Betriebsrat informiert
Begründung Kompetenz
„Erfordert Hochschulabschluss in Informatik oder vergleichbarer Fachrichtung sowie mind. 3 Jahre Berufserfahrung..."
Warum Paygaps

Schneller, sicherer, prüfbar

Was heute Wochen dauert, erledigen Sie in Minuten, lückenlos dokumentiert, DSGVO-konform in Deutschland gehostet.

Gehaltsdaten importieren
Mehrere Tage mit DATEV-Export und Excel-Mapping
5 Minuten, DATEV, Personio oder CSV
Stellen vergleichbar machen
Manuell, fehleranfällig
Analytische 4-Faktor-Bewertung
Pay Gap berechnen
Excel-Formeln, nicht auditierbar
Echtzeit, lückenlos protokolliert
Auskunft beantworten
Mehrere Stunden pro Anfrage
Unter 2 Minuten, PDF per Klick
Beweislastumkehr absichern
Nicht nachweisbar
Lückenloses Audit-Log
Hosting in Frankfurt
ISO-27001-Infrastruktur
TLS 1.3 · AES-256
DSGVO-konform
Integrationen
DATEV Logo
Personio Logo
Workday Logo
Sage HR Logo
SAP SuccessFactors Logo

DATEV · Personio · Workday · Sage HR · SAP · CSV/Excel, weitere Systeme auf Anfrage. Methodik & Berechnung.

Preise

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  • Stellenarchitektur
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  • Pay-Gap-Analyse
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten zu Entgelttransparenz, Gender Pay Gap Analyse und EU-Richtlinie 2023/970.

Der Gender Pay Gap beschreibt den prozentualen Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttoverdiensten von Männern und Frauen. Man unterscheidet den unbereinigten Pay Gap (Gesamtdurchschnitt) und den bereinigten Pay Gap (vergleichbare Positionen, bereinigt um Erfahrung, Arbeitszeit und Vergleichsgruppe). Paygaps.de berechnet beide Varianten automatisch – analytisch nach EU-Kriterien, punktbasiert – inklusive 5 %-Schwellenwert-Überwachung.

Eine Pay Gap Software (auch Entgelttransparenz Software oder Pay Equity Software) ist eine digitale Lösung zur Analyse, Dokumentation und Beseitigung von Gehaltsunterschieden zwischen Männern und Frauen. Ab 2026 schreibt die EU-Richtlinie 2023/970 eine systematische Entgelttransparenz vor – inklusive Beweislastumkehr. Paygaps.de ist eine spezialisierte Pay Gap Software für Deutschland: mit DATEV-, Personio-, Workday- & Sage-HR-Integration, KI-Analyse und §10 Disclosure Center.

Die EU-Richtlinie 2023/970 (Art. 4 Abs. 4) fordert eine geschlechtsneutrale Stellenbewertung nach vier Kriterien: Kompetenz (Skill), Belastungen (Effort), Verantwortung (Responsibility) und Arbeitsbedingungen (Working Conditions). Paygaps.de bildet diese Bewertung punktbasiert digital ab – mit Radar-Charts, Begründungsfeldern und konfigurierbaren Kriterien-Gewichtungen pro Stelle. Daraus entstehen nachvollziehbare Vergleichsrahmen für die Prüfung gleichwertiger Arbeit und eine belastbare Dokumentation für die Beweislastumkehr.

Gehaltsbänder nach Art. 5 EU-Richtlinie 2023/970 erfordern die Angabe des Einstiegsgehalts oder der Gehaltsspanne in Stellenausschreibungen. Ab 2026 ist dies Pflicht. Paygaps.de berechnet Gehaltsbänder (Minimum, Median, Maximum) automatisch aus Ihren Daten und ordnet sie Ihrer Stellenarchitektur (Art. 4 Abs. 4 – Job Levels) zu – inklusive Vergleich zwischen tatsächlichen Gehältern und definierten Bandbreiten.

Paygaps.de ist ab 50 Beschäftigten sinnvoll einsetzbar. Die EU-Richtlinie 2023/970 staffelt die Berichtspflichten: ≥250 Beschäftigte erstmals bis 7. Juni 2027 (Daten 2026), danach jährlich; 150–249 erstmals 2027 für das Berichtsjahr 2026, danach alle 3 Jahre; 100–149 erstmals 2031, danach alle 3 Jahre. Die Beweislastumkehr gilt ab 7. Juni 2026 für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe. Wir bieten Tarife für jede Unternehmensgröße: Starter (bis 250 Beschäftigte), Business (bis 500 Beschäftigte) und Enterprise (Konzerne mit Tochtergesellschaften, ab 500 Beschäftigte).

Ab dem 7. Juni 2026 gilt die Beweislastumkehr nach EU-Richtlinie 2023/970 für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Unternehmensgröße: Bei einer Klage wegen Entgeltdiskriminierung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass kein geschlechtsbezogener Pay Gap besteht. Ohne dokumentierte, systematische Analyse wird es äußerst schwierig, sich gegen eine Klage zu verteidigen. Paygaps.de sichert die Beweislastumkehr ab durch geschlechtsneutrale Stellenbewertung, dokumentierte Gehaltsbänder und nachvollziehbare Berichte.

7. Juni 2026 · Beweislastumkehr

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