Partnerprogramm
Gemeinsam Entgelttransparenz umsetzen.
Ihre Kunden und Mandanten brauchen jetzt Antworten zur Richtlinie (EU) 2023/970. Mit paygaps haben Sie einen Softwarehersteller aus Mainz an Ihrer Seite: Mit der Software bewerten Ihre Kunden Stellen, messen die Entgeltlücke und erstellen den Entgeltbericht. Sie bringen Ihre Expertise ein, wir die Software.
Für HR-Beratungen, Kanzleien für Arbeitsrecht, Softwareanbieter und IT-Systemhäuser in Deutschland.
- Beratung, Projekt und Kundenbeziehung
- Rechtliche Einordnung oder Systemumfeld
- Stellenbewertung nach Art. 4 Abs. 4
- Entgeltlücke, Auskunft nach Art. 7, Bericht nach Art. 9
- Hosting in Frankfurt am Main
Partnermodelle
Vier Wege, mit paygaps zu arbeiten
Jede Partnerschaft sieht anders aus. Wählen Sie das passende Modell und lesen Sie, wie die Zusammenarbeit konkret aussieht.
HR-Beratungen
Sie begleiten Unternehmen bei Vergütung, Stellenbewertung und HR-Prozessen und möchten Ihre Mandanten auch bei der Umsetzung unterstützen.
HR- und Vergütungsberatungen, Interim-HR, Organisationsentwicklung
Mehr erfahrenKanzleien für Arbeitsrecht
Sie beraten Arbeitgeber rechtlich zur Entgelttransparenz und brauchen dafür nachvollziehbare Zahlen und eine saubere Dokumentation.
Kanzleien und Fachanwälte für Arbeitsrecht, Rechtsabteilungen
Mehr erfahrenSoftwarepartner
Sie bieten eine HR- oder Payroll-Software an und möchten Ihren Kunden Entgelttransparenz in der Tiefe anbieten.
Anbieter von HR-Suiten, Payroll und Vergütungslösungen
Mehr erfahrenIT-Systemhäuser
Sie betreuen die IT im Mittelstand und möchten mit einem gefragten Thema Bestandskunden ansprechen und neue Kunden gewinnen.
IT-Systemhäuser, Reseller, Managed Service Provider
Mehr erfahren
Warum jetzt
Das Thema erreicht den Mittelstand
Die Richtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet Arbeitgeber zur Auskunft und ab 100 Beschäftigten zum Entgeltbericht. Ihre Kunden brauchen dafür Begleitung, die fachlich und technisch zusammenpasst.
Ab 250
Beschäftigte
Erster Bericht bis 7. Juni 2027, danach jährlich
150 bis 249
Beschäftigte
Erster Bericht bis 7. Juni 2027, danach alle drei Jahre
100 bis 149
Beschäftigte
Erster Bericht bis 7. Juni 2031, danach alle drei Jahre
Alle
Arbeitgeber
Auskunft auf Anfrage nach Art. 7, nach der Umsetzung für jede Größe; heute bei privaten Arbeitgebern erst ab mehr als 200 im Betrieb
Fristen nach Art. 9 der Richtlinie (EU) 2023/970. Pflichten und Fristen der Richtlinie
Stand 06.11.2026: Die Richtlinie (EU) 2023/970 hätte bis zum 07.06.2026 umgesetzt sein müssen. Deutschland hat die Frist verpasst, ein Umsetzungsgesetz ist nicht beschlossen. Öffentliche Arbeitgeber sind seit dem 08.06.2026 unmittelbar gebunden, soweit die Pflichten klar genug bestimmt sind. Für private Arbeitgeber gilt bis zum Umsetzungsgesetz das Entgelttransparenzgesetz, ausgelegt im Licht der Richtlinie. Das Bundesfamilienministerium plant das Inkrafttreten für Anfang 2027, den neuen Auskunftsanspruch und die Berichtspflicht ab Juni 2028; beschlossen ist das nicht. Die Richtlinie selbst sieht erste Entgeltberichte bis zum 07.06.2027 vor (ab 150 Beschäftigten) und bis zum 07.06.2031 (100 bis 149 Beschäftigte). Keine Rechtsberatung.
Quellen: Richtlinie (EU) 2023/970 (EUR-Lex, ABl. L 132 vom 17.05.2023), Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/7026 (Deutscher Bundestag, 08.07.2026), Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich (Haufe Personal, 01.06.2026), Was gilt nach dem 7. Juni 2026? (Noerr, 03.06.2026).
Zusammenarbeit
Was Sie von uns erwarten können
Persönlicher Ansprechpartner
Sie sprechen direkt mit den Gründern. Fragen zu Kunden, Angeboten und Projekten klären wir auf kurzem Weg.
Einarbeitung in Software und Methodik
Wir zeigen Ihnen Stellenbewertung, Vergleichsgruppen und Berichte so, dass Sie paygaps Ihren Kunden sicher erklären.
Beispieldaten zum Vorführen
Für Ihre Präsentationen und ersten Projekte richten wir Ihnen eine eigene Organisation mit Beispieldaten ein.
Gemeinsamer Auftritt
Auf Wunsch gestalten wir Webinare, Fachbeiträge oder Kundenveranstaltungen gemeinsam.
Modell nach Ihrem Bedarf
Empfehlung, Vertrieb, Projekteinsatz oder Integration: Den Umfang der Partnerschaft bestimmen Sie mit.
Software aus Deutschland
Entwickelt in Mainz, gehostet in Frankfurt am Main, mit AVV nach Art. 28 DSGVO. Dienstleister für KI-Funktionen und E-Mail-Versand nennt die Datenschutzerklärung.
Ablauf
In vier Schritten zur Partnerschaft
- Schritt 1
Anfrage senden
Sie schreiben uns kurz, wer Sie sind und was Sie mit paygaps vorhaben.
- Schritt 2
Kennenlernen
Im persönlichen Gespräch klären wir Ihre Kunden, Ihr Angebot und die Ziele.
- Schritt 3
Modell festlegen
Gemeinsam legen wir fest, wie die Partnerschaft aussieht und wer welche Rolle übernimmt.
- Schritt 4
Gemeinsam starten
Sie lernen die Software kennen und gehen mit dem ersten Kunden ins Projekt.
- Über 8 Jahre
- Erfahrung im HR-Software-Bereich
- Über 500
- HR-Projekte mit seinem Team begleitet
- DACH
- Fokus auf Arbeitgeber in Deutschland und im DACH-Raum
- FRA
- Rechenzentrum in Frankfurt am Main
Wer dahinter steht
Wer hinter dem Partnerprogramm steht
„Berater, Kanzleien und Systemhäuser brauchen im Alltag einen festen Ansprechpartner, kurze Wege und eine Software, die hält, was sie verspricht.“
Leon SittelCo-Founder & CEO
Die Gründer von paygapsHäufige Fragen
Häufige Fragen zur Partnerschaft
Wir arbeiten mit HR-Beratungen, Kanzleien für Arbeitsrecht, Softwareanbietern und IT-Systemhäusern. Ob Sie paygaps empfehlen, selbst vertreiben, im Projekt einsetzen oder in Ihre Software integrieren, legen wir gemeinsam im Kennenlerngespräch fest.
Die Konditionen richten sich nach dem Modell und Ihrem Anteil an Vertrieb, Einrichtung und Betreuung. Wir besprechen sie persönlich und halten sie in einer Partnervereinbarung fest.
Wir zeigen Ihnen paygaps in einer Demo und richten Ihnen eine Organisation mit Beispieldaten ein. So können Sie die Software in Ruhe testen und Ihren Kunden vorführen.
Nein. paygaps ist eine Software zur Analyse und Dokumentation von Entgeltstrukturen. Die rechtliche Bewertung bleibt bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Gehaltsdaten speichert paygaps in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main, das nach ISO 27001 zertifiziert ist (Zertifizierung des Betreibers). Die Auftragsverarbeitung ist nach Art. 28 DSGVO vertraglich geregelt. Für KI-Funktionen und den E-Mail-Versand setzen wir Dienstleister ein, die auch außerhalb der EU verarbeiten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Partner werden
Sprechen Sie mit uns
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Unternehmen und Ihrer Idee. Wir melden uns persönlich innerhalb von zwei Werktagen.
- Persönliches Kennenlerngespräch
- Partnermodell nach Ihrem Bedarf
- Beispieldaten für Ihre ersten Vorführungen

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