paygaps

Partnerprogramm

Gemeinsam Entgelt­transparenz umsetzen.

Ihre Kunden und Mandanten brauchen jetzt Antworten zur Richtlinie (EU) 2023/970. Mit paygaps haben Sie einen Softwarehersteller aus Mainz an Ihrer Seite: Mit der Software bewerten Ihre Kunden Stellen, messen die Entgeltlücke und erstellen den Entgeltbericht. Sie bringen Ihre Expertise ein, wir die Software.

Für HR-Beratungen, Kanzleien für Arbeitsrecht, Softwareanbieter und IT-Systemhäuser in Deutschland.

Ihr Part
  • Beratung, Projekt und Kundenbeziehung
  • Rechtliche Einordnung oder Systemumfeld
Unser Part
  • Stellenbewertung nach Art. 4 Abs. 4
  • Entgeltlücke, Auskunft nach Art. 7, Bericht nach Art. 9
  • Hosting in Frankfurt am Main
Ergebnis für Ihren KundenEntgelttransparenz, gemeinsam umgesetzt

Warum jetzt

Das Thema erreicht den Mittelstand

Die Richtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet Arbeitgeber zur Auskunft und ab 100 Beschäftigten zum Entgeltbericht. Ihre Kunden brauchen dafür Begleitung, die fachlich und technisch zusammenpasst.

  • Ab 250

    Beschäftigte

    Erster Bericht bis 7. Juni 2027, danach jährlich

  • 150 bis 249

    Beschäftigte

    Erster Bericht bis 7. Juni 2027, danach alle drei Jahre

  • 100 bis 149

    Beschäftigte

    Erster Bericht bis 7. Juni 2031, danach alle drei Jahre

  • Alle

    Arbeitgeber

    Auskunft auf Anfrage nach Art. 7, nach der Umsetzung für jede Größe; heute bei privaten Arbeitgebern erst ab mehr als 200 im Betrieb

Fristen nach Art. 9 der Richtlinie (EU) 2023/970. Pflichten und Fristen der Richtlinie

Stand 06.11.2026: Die Richtlinie (EU) 2023/970 hätte bis zum 07.06.2026 umgesetzt sein müssen. Deutschland hat die Frist verpasst, ein Umsetzungsgesetz ist nicht beschlossen. Öffentliche Arbeitgeber sind seit dem 08.06.2026 unmittelbar gebunden, soweit die Pflichten klar genug bestimmt sind. Für private Arbeitgeber gilt bis zum Umsetzungsgesetz das Entgelttransparenzgesetz, ausgelegt im Licht der Richtlinie. Das Bundesfamilienministerium plant das Inkrafttreten für Anfang 2027, den neuen Auskunftsanspruch und die Berichtspflicht ab Juni 2028; beschlossen ist das nicht. Die Richtlinie selbst sieht erste Entgeltberichte bis zum 07.06.2027 vor (ab 150 Beschäftigten) und bis zum 07.06.2031 (100 bis 149 Beschäftigte). Keine Rechtsberatung.

Quellen: Richtlinie (EU) 2023/970 (EUR-Lex, ABl. L 132 vom 17.05.2023), Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/7026 (Deutscher Bundestag, 08.07.2026), Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich (Haufe Personal, 01.06.2026), Was gilt nach dem 7. Juni 2026? (Noerr, 03.06.2026).

Zusammenarbeit

Was Sie von uns erwarten können

  • Persönlicher Ansprechpartner

    Sie sprechen direkt mit den Gründern. Fragen zu Kunden, Angeboten und Projekten klären wir auf kurzem Weg.

  • Einarbeitung in Software und Methodik

    Wir zeigen Ihnen Stellenbewertung, Vergleichsgruppen und Berichte so, dass Sie paygaps Ihren Kunden sicher erklären.

  • Beispieldaten zum Vorführen

    Für Ihre Präsentationen und ersten Projekte richten wir Ihnen eine eigene Organisation mit Beispieldaten ein.

  • Gemeinsamer Auftritt

    Auf Wunsch gestalten wir Webinare, Fachbeiträge oder Kundenveranstaltungen gemeinsam.

  • Modell nach Ihrem Bedarf

    Empfehlung, Vertrieb, Projekteinsatz oder Integration: Den Umfang der Partnerschaft bestimmen Sie mit.

  • Software aus Deutschland

    Entwickelt in Mainz, gehostet in Frankfurt am Main, mit AVV nach Art. 28 DSGVO. Dienstleister für KI-Funktionen und E-Mail-Versand nennt die Datenschutzerklärung.

Ablauf

In vier Schritten zur Partnerschaft

  1. Schritt 1

    Anfrage senden

    Sie schreiben uns kurz, wer Sie sind und was Sie mit paygaps vorhaben.

  2. Schritt 2

    Kennenlernen

    Im persönlichen Gespräch klären wir Ihre Kunden, Ihr Angebot und die Ziele.

  3. Schritt 3

    Modell festlegen

    Gemeinsam legen wir fest, wie die Partnerschaft aussieht und wer welche Rolle übernimmt.

  4. Schritt 4

    Gemeinsam starten

    Sie lernen die Software kennen und gehen mit dem ersten Kunden ins Projekt.

Über 8 Jahre
Erfahrung im HR-Software-Bereich
Über 500
HR-Projekte mit seinem Team begleitet
DACH
Fokus auf Arbeitgeber in Deutschland und im DACH-Raum
FRA
Rechenzentrum in Frankfurt am Main

Wer dahinter steht

Wer hinter dem Partnerprogramm steht

„Berater, Kanzleien und Systemhäuser brauchen im Alltag einen festen Ansprechpartner, kurze Wege und eine Software, die hält, was sie verspricht.“

Leon SittelCo-Founder & CEO

Die Gründer von paygaps

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Partnerschaft

Wir arbeiten mit HR-Beratungen, Kanzleien für Arbeitsrecht, Softwareanbietern und IT-Systemhäusern. Ob Sie paygaps empfehlen, selbst vertreiben, im Projekt einsetzen oder in Ihre Software integrieren, legen wir gemeinsam im Kennenlerngespräch fest.

Die Konditionen richten sich nach dem Modell und Ihrem Anteil an Vertrieb, Einrichtung und Betreuung. Wir besprechen sie persönlich und halten sie in einer Partnervereinbarung fest.

Wir zeigen Ihnen paygaps in einer Demo und richten Ihnen eine Organisation mit Beispieldaten ein. So können Sie die Software in Ruhe testen und Ihren Kunden vorführen.

Nein. paygaps ist eine Software zur Analyse und Dokumentation von Entgeltstrukturen. Die rechtliche Bewertung bleibt bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.

Gehaltsdaten speichert paygaps in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main, das nach ISO 27001 zertifiziert ist (Zertifizierung des Betreibers). Die Auftragsverarbeitung ist nach Art. 28 DSGVO vertraglich geregelt. Für KI-Funktionen und den E-Mail-Versand setzen wir Dienstleister ein, die auch außerhalb der EU verarbeiten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Partner werden

Sprechen Sie mit uns

Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Unternehmen und Ihrer Idee. Wir melden uns persönlich innerhalb von zwei Werktagen.

  • Persönliches Kennenlerngespräch
  • Partnermodell nach Ihrem Bedarf
  • Beispieldaten für Ihre ersten Vorführungen
Leon Sittel, Co-Founder & CEO von paygaps

Leon Sittel

Co-Founder & CEO

leon.sittel@paygaps.de

Pflichtfelder sind mit * markiert.

Partnertyp

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Zum Schutz vor automatisiertem Missbrauch setzen wir Cloudflare Turnstile ein. Einzelheiten zur Verarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.