Paygaps.de
Beweislastumkehr ab 7. Juni 2026

Entgelttransparenz Software für Deutschland.

Pay Gap Analyse, geschlechtsneutrale Stellenbewertung, Gehaltsbänder und Auskunftsportal, alles in einer Plattform. Import aus DATEV, Personio, Workday, Sage HR, SAP SuccessFactors oder per CSV/Excel.

ISO-27001-Hosting · Audit-Log · Made in Germany 🇩🇪

Compliance-PfadEU-RL 2023/970
  1. 07.06.2026
    Beweislastumkehr & Auskunftsrecht
  2. 07.06.2027
    Erste Berichte (250+)
  3. 07.06.2031
    Berichte ab 100+
Gender Pay Gap DE
16 %
Destatis 2024 (unbereinigt)
Schwelle Art. 10
> 5 %
absolut, je Vergleichsgruppe

Was ist Entgelttransparenz?

Offenlegung und Überprüfung von Gehaltsstrukturen, um geschlechtsbedingte Lohnunterschiede zu identifizieren und zu beseitigen. Geregelt im EntgTranspG (seit 2017) und ab 2026 in der EU-Richtlinie 2023/970: Beweislastumkehr, Berichtspflichten, Gehaltsbänder in Stellenausschreibungen.

Paygaps.de automatisiert den Prozess, von der Pay Gap Analyse über die geschlechtsneutrale Stellenbewertung bis zum lückenlosen Audit-Log.

16 %
Gender Pay Gap DE*
100+
Beschäftigte = betroffen
07.06.2026
Beweislastumkehr

* Unbereinigter Gender Pay Gap, Destatis 2024.

Fristen & Pflichten der EU-Richtlinie

Klare Termine aus EU-RL 2023/970 und EntgTranspG.

  1. 7. Juni 2026

    Auskunftsrecht aktiv

    PflichtEU-RL Art. 7

    Beschäftigte können Vergleichsdaten verlangen, 2-Monats-Frist.

  2. 7. Juni 2027

    Erster Bericht ab 250 Beschäftigten

    PflichtEU-RL Art. 9

    Unbereinigter & bereinigter Gap je Stelle und Vergleichsgruppe, danach jährlich.

  3. ab 2027

    Gemeinsame Entgeltbewertung

    ab Gap > 5 %EU-RL Art. 10

    Bei nicht erklärbarem Gap > 5 % gemeinsam mit Arbeitnehmervertretung.

  4. 7. Juni 2031

    Bericht 100–149 Beschäftigte

    PflichtEU-RL Art. 9

    Erstmals 2031 für Berichtsjahr 2030, danach alle 3 Jahre.

So hilft Paygaps.de

Drei Bündel, neun Module, eine Plattform für vollständige Entgelttransparenz.

Analyse & Compliance

Lücken erkennen, Schwellen überwachen, Auskünfte fristgerecht beantworten.

  • Pay Gap Analyse
    Bereinigt & unbereinigt je Vergleichsgruppe
  • Echtzeit Compliance-Score
    5 Dimensionen, sofort sichtbar
  • Auskunftsanspruch (Art. 7)
    PDF auf Klick, 2-Monats-Frist

Stellen-Architektur

Geschlechtsneutrale Bewertung, Levels und transparente Gehaltsbänder.

  • Stellenbewertung (Art. 4)
    Vier EU-Kriterien, dokumentiert
  • Job Families & Gehaltsbänder
    Min/Max automatisch berechnet
  • Anpassungs-Workflow
    Einreichung bis Umsetzung im Audit-Trail

Reporting & Governance

Jahresbericht, lückenloses Audit-Log, Betriebsrat-Zugang.

  • Jahresbericht (Art. 9)
    PDF mit allen Pflichtkennzahlen
  • Lückenloses Audit-Log
    Wer, wann, was, DSGVO-konform
  • Betriebsrat-Portal
    Anonymisierte Aggregate für AN-Vertretung

Mehr zur Bewertung in der Methodik-Übersicht.

Für wen ist die Software?

KMU ab 100

Erste Berichtspflicht 2031. Beweislastumkehr gilt aber bereits ab 7. Juni 2026, frühzeitig aufstellen lohnt sich.

Starter-Tarif ansehen

Mittelstand ab 150

Berichte ab 2027. Vollständige Entgelttransparenz mit DATEV-Import und automatischen Jahresberichten.

Business-Tarif ansehen

Konzerne

Konzern-Dashboard für alle Tochtergesellschaften. Konsolidierte Berichte, mandantenfähig.

Enterprise anfragen

Häufige Fragen zur Entgelttransparenz

Eine Entgelttransparenz Software ist eine digitale Lösung zur systematischen Analyse, Dokumentation und Beseitigung von Gehaltsunterschieden zwischen Männern und Frauen. Sie unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) und der EU-Richtlinie 2023/970 – inklusive Stellenbewertung, Gehaltsbänder und lückenlosem Audit-Log.

Ab dem 7. Juni 2026 gilt die Beweislastumkehr nach EU-Richtlinie 2023/970: Arbeitgeber müssen nachweisen, dass kein geschlechtsbezogener Pay Gap besteht. Berichtspflicht: ≥250 Beschäftigte erstmals bis 7. Juni 2027 (Daten 2026), 150–249 Beschäftigte erstmals 2027 für Berichtsjahr 2026, 100–149 Beschäftigte erstmals 2031.

Die EU-Richtlinie 2023/970 fordert geschlechtsneutrale Stellenbewertungen (Art. 4), transparente Gehaltsbänder in Stellenausschreibungen (Art. 5), regelmäßige Pay-Gap-Berichte (Art. 9) und bei einem Gap über 5 % eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat (Art. 10).

Paygaps.de automatisiert die Entgelttransparenz: automatisierte 4-Faktor-Stellenbewertung nach Art. 4 (Vorschlag, den Sie freigeben), Pay-Gap-Berechnung pro Stelle und Vergleichsgruppe, Gehaltsbänder nach Art. 5, DATEV-/Personio-/Workday-Import, §10 Disclosure Center, lückenloses Audit-Log und automatische Jahresberichte für Behörden.

Ja, Paygaps.de verarbeitet und speichert alle Daten ausschließlich in Deutschland (Rechenzentrum Frankfurt). Es erfolgen keine Datentransfers in Drittstaaten. Zugriffskontrolle über RBAC mit MFA, Betrieb auf ISO-27001-zertifizierter Infrastruktur unseres Hosting-Anbieters.

Überschreitet der Pay Gap in einer Vergleichsgruppe den Schwellenwert von 5 %, sind Unternehmen verpflichtet, eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat durchzuführen (Art. 10 EU-RL 2023/970). Die Ursache muss analysiert und dokumentiert werden. Paygaps.de erkennt überschrittene Schwellenwerte automatisch und unterstützt den Aktionsplan-Workflow.

Paygaps.de beginnt bei 249 €/Monat (Starter, bis 250 Beschäftigte inklusive, 2 Benutzer). Business: 499 €/Monat (bis 500 Beschäftigte inklusive, 5 Benutzer). Enterprise ab 899 €/Monat für Konzerne (bis 1.000 Beschäftigte und 1 Tochtergesellschaft inklusive, jede weitere Tochter 1.490 €/Jahr). Alle Tarife mit 14 Tagen kostenloser Testphase. Preise zzgl. USt.

In der Regel innerhalb eines Arbeitstags, je nach Datenqualität. Nach Anbindung an DATEV, Personio oder per CSV-Import schlägt das System eine 4-Faktor-Bewertung pro Stelle vor (Kompetenz, Belastung, Verantwortung, Arbeitsbedingungen), die HR freigibt. Anschließend liegen Compliance-Score, Vergleichsgruppen und Pay-Gap-Übersicht vor, ohne Beraterprojekt.

Bereit für die Beweislastumkehr?

Ab 7. Juni 2026 gilt sie. Demo in 30 Minuten.