Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, Richtlinie (EU) 2023/970, verändert, wie Unternehmen in Deutschland Vergütung dokumentieren, begründen und berichten. Entgeltspannen in Stellenausschreibungen, Auskunftsrechte für Beschäftigte, Entgeltberichte ab 100 Beschäftigten und die Bewertung gleichwertiger Arbeit nach objektiven Kriterien setzen alle dasselbe voraus: eine saubere Datenbasis und ein nachvollziehbares Vorgehen.
Ein Projektplan zur Entgelttransparenz bringt die Aufgaben in die richtige Reihenfolge. Zuerst werden Stammdaten und sämtliche Vergütungsbestandteile erfasst, anschließend erhalten alle Stellen ein Profil und werden analytisch nach den vier Kriterien der Richtlinie bewertet: Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Diese analytische Stellenbewertung ist die Grundlage für alles Weitere. Auf dieser Grundlage entstehen Vergleichsgruppen, in denen Entgeltunterschiede sichtbar und mit geschlechtsneutralen Kriterien begründet werden. Den Abschluss bildet der Regelbetrieb mit laufendem Monitoring, Auskunftsfähigkeit und Berichtswesen.
Wer die Reihenfolge umdreht und mit der Analyse beginnt, rechnet auf einer Datenbasis, die noch keine gleichwertige Arbeit abbildet. Die Zahlen sehen dann fertig aus, tragen im Streitfall aber nicht. Deshalb steht die Bewertung der Stellen vor dem Vergleich der Entgelte.
Mit Paygaps setzen Sie diesen Weg in einer Software um, die für die Anforderungen der Richtlinie und des deutschen Entgelttransparenzgesetzes entwickelt wurde. Welche Module dazugehören, zeigt die Übersicht der Funktionen.
Rechtlicher Hinweis: Die Richtlinie (EU) 2023/970 richtet sich an die Mitgliedstaaten. Verbindliche Pflichten deutscher Arbeitgeber entstehen erst mit dem novellierten Entgelttransparenzgesetz. Diese Seite gibt den fachlichen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.