Die Stelle, nicht die Person
Bewertet wird, was die Stelle verlangt. Wer sie besetzt, spielt keine Rolle.
Vier Kriterien, eine Gewichtung für alle Stellen
Gewichtung der vier Kriterien
Vierzehn Unterkriterien
Beispiel. Sie legen Gewichtung und Sub-Kriterien selbst fest, danach gilt beides für jede Stelle gleich.
Fähigkeiten, Belastungen, Verantwortung, Arbeitsbedingungen. Die Gewichtung legen Sie einmal fest.
Unter den vier Kriterien liegen vierzehn Unterkriterien, jedes mit eigenem Gewicht. Verantwortung für Menschen wiegt dabei fast doppelt so viel wie Verantwortung für Finanzmittel, und geistige und psychosoziale Belastung zusammen mehr als das Dreifache der körperlichen. Sie können die Gewichte ändern und eigene Unterkriterien ergänzen.
Stellen mit ähnlicher Punktzahl landen in derselben Gruppe. Wie viele Gruppen Sie führen, entscheiden Sie selbst.
Wer wann welche Punktzahl vergeben hat, steht im Protokoll. Auch in drei Jahren noch.
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Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2023/970
Fähigkeiten, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Die Kriterien müssen objektiv und geschlechtsneutral sein und für alle Beschäftigten gelten. Wer nach Bauchgefühl gruppiert, hat im Streitfall nichts in der Hand.
Pflichten und Fristen im ÜberblickVergleichsgruppen sind die Grundlage für alles andere. Das Modell dafür bauen Sie, wir geben nur den Rahmen der Richtlinie vor.
Bewertet wird, was die Stelle verlangt. Wer sie besetzt, spielt keine Rolle.
Sie entscheiden, wie stark jedes Kriterium zählt. Einmal festgelegt, überall gleich angewendet.
Unterpunkte je Kriterium, in Ihren Worten und mit Ihrem Gewicht. Geprüft wird nur, dass sie sachlich und geschlechtsneutral sind.
Die Zahl der Vergleichsgruppen legen Sie fest. Wir schlagen eine passende vor, Sie ändern sie.
Für jede Stelle gibt es einen begründeten Vorschlag. Sie prüfen und entscheiden.
Wer wann was bewertet hat, steht im Protokoll.
Stellen mit ähnlicher Wertigkeit landen zusammen. Sie sehen sofort, wer mit wem verglichen wird.
Nicht dieselbe Tätigkeit, sondern dieselbe Wertigkeit. Eine Schichtleiterin und ein Teamleiter im Büro machen etwas anderes, können aber gleich viel wert sein. Die Richtlinie verlangt, das anhand objektiver Kriterien zu bestimmen, statt es zu behaupten.
Fähigkeiten, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Diese vier nennt die Richtlinie ausdrücklich. Wie stark jedes einzelne zählt, entscheiden Sie, aber es gilt danach für jede Stelle gleich.
Ja, und Sie fangen nicht bei null an. Vierzehn Unterkriterien sind mitgeliefert, jedes mit Stufen und einem Gewicht. Wie sie gewichtet sind, ist selbst eine Entscheidung gegen Voreingenommenheit: Verantwortung für Menschen wiegt fast doppelt so viel wie Verantwortung für Finanzmittel, geistige und psychosoziale Belastung zusammen mehr als das Dreifache der körperlichen, und körperliche Fertigkeiten sind ab Werk ausgeschaltet, weil sie sonst dieselbe Sache zweimal zählen. Sie können die Gewichte ändern und eigene Unterkriterien ergänzen. Bedingung ist nur, dass ein Unterkriterium sachlich mit der Arbeit zu tun hat und geschlechtsneutral formuliert ist. Merkmale, die typischerweise ein Geschlecht bevorzugen, etwa körperliche Kraft ohne Bezug zur Tätigkeit oder ununterbrochene Betriebszugehörigkeit, gehören nicht hinein.
Nein. Wir geben den Rahmen wieder, den die Richtlinie vorschreibt, das Modell bauen Sie. Sie bestimmen die Gewichtung der vier Kriterien, Ihre eigenen Sub-Kriterien und die Zahl der Vergleichsgruppen. Wir schlagen jeweils etwas vor, das zu Ihrer Belegschaft passt, und Sie ändern es, solange es objektiv und geschlechtsneutral bleibt.
Ja, aber nicht von Hand aus dem Nichts. Sie bewerten einmal je Stelle, nicht je Person, und wer viele ähnliche Stellen hat, arbeitet mit Vorlagen. Danach ordnet das System die Stellen anhand ihrer Punktzahl den Vergleichsgruppen zu.
Die Änderung wird protokolliert, mit Zeitpunkt und Person. Eine Stellenbewertung ist eine Entscheidung, die Sie Jahre später erklären können müssen, und dafür braucht es die Historie und nicht nur den heutigen Stand.
Das entscheiden Sie. Zu wenige Gruppen werfen Ungleiches zusammen, zu viele machen jede Gruppe zu klein für eine Auswertung. Wir schlagen eine Zahl vor, die zu Ihrer Belegschaft passt, Sie legen die endgültige Zahl fest.
Ohne dokumentierte Pay-Gap-Analyse drohen Schadensersatz und rückwirkende Nachzahlungen. Die EU-Richtlinie 2023/970 verpflichtet die Mitgliedstaaten zudem, wirksame Sanktionen einschließlich Geldbußen vorzusehen. Starten Sie heute, kostenlose Demo in 30 Minuten.