Paygaps.de

Fristen einhalten, ohne Handarbeit

Auskunftsanfragen kommen an einer Stelle an, die Antwort entsteht aus Ihren Zahlen, und der Entgeltbericht aus denselben.

Anfrage, Frist und Antwort bleiben protokolliert.

Offene Auskunftsanfragen

Die Frist läuft ab Eingang, nicht ab Bearbeitung. Beispielwerte.

  • Nicht im Postfach einer einzelnen Person. Jede Anfrage bekommt ihre Frist, und Sie sehen, welche knapp wird.

  • Ihr Entgelt, dazu die Durchschnitte der Vergleichsgruppe nach Geschlecht. Gerechnet aus derselben Auswertung, die auch im Dashboard steht.

  • Deshalb kann der Entgeltbericht nicht etwas anderes sagen als die Analyse. Nichts abgleichen, nichts nachpflegen.

Beispielantwort ansehen

2 Monate

Artikel 7 der Richtlinie (EU) 2023/970

So lange haben Sie Zeit, eine Auskunft zu erteilen.

Beschäftigte können ihr eigenes Entgelt und die durchschnittlichen Entgelte nach Geschlecht für gleiche und gleichwertige Arbeit erfragen. Die Frist läuft ab Eingang. Zusätzlich müssen Sie einmal jährlich auf dieses Recht hinweisen.

Pflichten und Fristen im Überblick

Was in der Antwort steht, und was nicht

Eine Auskunft ist schnell zu viel oder zu wenig. Zu wenig erfüllt die Pflicht nicht, zu viel verletzt den Datenschutz der Kolleginnen.

Die Frist im Blick

Jede Anfrage zeigt, wie viele Tage bleiben. Kein Nachrechnen im Kalender.

Zu kleine Gruppen bleiben stumm

Unter drei Personen je Geschlecht steht kein Wert, sondern der Grund dafür.

Bericht auf Knopfdruck

Die Pflichtkennzahlen als Dokument, aus derselben Auswertung wie das Dashboard.

Alles bleibt protokolliert

Anfrage, Frist, Antwort und die Person, die sie erteilt hat.

Vergleichswert, kein Einzelgehalt

Beschäftigte erfahren die Durchschnitte ihrer Gruppe nach Geschlecht, nicht das Gehalt einer bestimmten Person.

Häufige Fragen zur Auskunft

Ihr eigenes Entgelt und die durchschnittlichen Entgelte, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, für die Gruppe, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leistet. Nicht das Gehalt einer bestimmten Kollegin, sondern den Vergleichswert.

Innerhalb von zwei Monaten. Sie müssen Beschäftigte außerdem einmal jährlich darauf hinweisen, dass sie dieses Recht haben, und wie sie es ausüben.

Dann wird kein geschlechtsbezogener Wert ausgewiesen, denn ein Durchschnitt über ein oder zwei Personen ist deren Gehalt. Die Antwort sagt das ausdrücklich, statt eine Zahl zu zeigen, die niemand nennen darf.

Aus derselben Auswertung wie die Analyse. Deshalb kann der Bericht nicht etwas anderes sagen als das Dashboard, und Sie müssen nichts abgleichen.

Ja. Anfrage, Frist, Antwort und die Person, die sie erteilt hat, stehen im Protokoll. Bei einer Auskunft ist die Frist der Teil, der später zählt.

Sind Sie bereit für die Beweislastumkehr?

Ohne dokumentierte Pay-Gap-Analyse drohen Schadensersatz und rückwirkende Nachzahlungen. Die EU-Richtlinie 2023/970 verpflichtet die Mitgliedstaaten zudem, wirksame Sanktionen einschließlich Geldbußen vorzusehen. Starten Sie heute, kostenlose Demo in 30 Minuten.