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HR-Praxis

Excel, Berater oder Software: Was die Umsetzung der Entgelt­transparenz­richtlinie kostet

Excel, Berater oder Software: Die drei Wege zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie im ehrlichen Vergleich von Aufwand, Kosten und Risiken.

Anna Berger, Redakteurinaktualisiert am 3. Oktober 20265 Min. Lesezeit
HR-Manager vergleicht drei Kostenübersichten zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie am SchreibtischKI-generiertes Bild

Wenn die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie auf der Agenda steht, stellt sich früh die Budgetfrage. Drei Wege stehen zur Wahl: die Umsetzung in Eigenregie mit Excel, die Beauftragung einer Beratung oder eine spezialisierte Software. Ehrliche Antwort vorweg: Jeder dieser Wege kann funktionieren und jeder hat Kosten, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Dieser Beitrag stellt die drei Ansätze nüchtern gegenüber, damit Sie die Rechnung für Ihr Unternehmen aufmachen können.

Weg 1: Eigenregie mit Excel

Der scheinbar günstigste Weg, denn die Lizenz ist schon da. Die tatsächlichen Kosten stecken in der Arbeitszeit, und die wird regelmäßig unterschätzt. Zu leisten sind: die Zusammenführung aller Vergütungsdaten inklusive sämtlicher Bestandteile, eine Stellenbewertung nach den vier Kriterien der Richtlinie, die Bildung und Dokumentation von Vergleichsgruppen, die Berechnung von Durchschnitt, Median und Quartilen auf korrekt hochgerechneten Vollzeitäquivalenten, und das alles nicht einmalig, sondern bei jeder Personalbewegung aufs Neue. Für ein Unternehmen mit einigen hundert Beschäftigten bedeutet das erfahrungsgemäß einen erheblichen Teil einer Vollzeitstelle, dauerhaft.

Dazu kommen drei strukturelle Risiken. Erstens Fehleranfälligkeit: Verknüpfte Formeln über Dutzende Tabellen kippen leise, eine vergessene Hochrechnung verfälscht das Ergebnis, ohne dass es jemand merkt. Zweitens Personenabhängigkeit: Das Wissen über die Berechnungslogik lebt in einem Kopf, und mit dem Kopf geht es. Drittens Dokumentation: Excel protokolliert nicht, wer wann was warum geändert hat. Mit Blick auf die Beweislastverteilung der Richtlinie (Artikel 18) ist das die teuerste Lücke, denn im Streitfall zählt nicht das Ergebnis, sondern der Nachweis des Wegs dorthin.

Fair bleibt: Für sehr kleine Unternehmen mit einfachen Vergütungsstrukturen kann Eigenregie eine vertretbare Startlösung sein, wenn Methode und Stichtage sauber dokumentiert werden.

Weg 2: Beratung

Beratungen bringen zwei Dinge mit, die intern fehlen können: Erfahrung aus vergleichbaren Projekten und den unabhängigen Blick von außen. Ihr Wert liegt vor allem im Projektaufsatz. Für Unternehmen, die bei null starten, die Aufgabe intern erst verankern müssen oder keine personellen Kapazitäten für die Steuerung haben, kann externe Begleitung beim Projektplan, bei der internen Kommunikation und bei der Abstimmung mit dem Betriebsrat den Einstieg erheblich erleichtern.

Notwendig ist dieser Weg allerdings nicht. Die fachliche Umsetzung, also Stellenbewertung, Vergleichsgruppen und Analyse, lässt sich mit einer spezialisierten Software auch ohne externe Begleitung durchführen, sofern im Unternehmen jemand die Aufgabe verantwortet und sich in das Thema einarbeitet. Beratung ist damit eine Option für den Start, keine Voraussetzung für die Umsetzung.

Die Grenzen liegen im Dauerbetrieb. Die Pflichten der Richtlinie sind keine einmalige Übung: Auskunftsersuchen kommen laufend, Berichte wiederholen sich, jede Neueinstellung und jede Gehaltsrunde verändert die Datenlage. Wer für jede dieser Bewegungen externe Tagessätze bezahlt, hat schnell laufende Kosten, die deutlich über einer Softwarelizenz liegen und das Wissen bleibt trotzdem außer Haus. Beratung skaliert nicht mit der Frequenz der Pflichten.

Weg 3: Spezialisierte Software

Software verursacht laufende Lizenzkosten und die sind transparent kalkulierbar, meist nach Beschäftigtenzahl gestaffelt. Dafür übernimmt sie genau die Aufgaben, die im Dauerbetrieb anfallen: konsistente Berechnung nach dokumentierter Methodik, automatische Hochrechnung auf Vollzeitäquivalente, Kennzahlen und Berichte aus denselben Daten, Fristensteuerung für Auskunftsersuchen und ein Änderungsprotokoll als Nachweis für die Beweislastfrage. Der Aufwand verlagert sich von der wiederkehrenden Handarbeit auf die einmalige Einrichtung und Datenanbindung.

Wichtig ist dabei ein Punkt, der oft missverstanden wird: Eine spezialisierte Lösung führt die fachliche Arbeit tatsächlich aus. Die Stellenbewertung nach den vier Kriterien der Richtlinie findet in der Software statt, ebenso die Bildung der Vergleichsgruppen und die Berechnung der Kennzahlen. Das ist der entscheidende Unterschied zu einem Werkzeug, das nur Zahlen verwaltet. In paygaps legen Sie Ihre Bewertungskriterien an, ergänzen bei Bedarf eigene Faktoren für Ihre Branche, gewichten sie und bewerten darauf aufbauend jede Stelle nachvollziehbar.

Was beim Unternehmen bleibt, sind Entscheidungen, nicht Fleißarbeit: welche Kriterien wie stark gewichtet werden, wie mit Grenzfällen umzugehen ist und wie Unterschiede begründet werden. Diese Entscheidungen kann und darf niemand abnehmen, weder eine Software noch eine Beratung, denn sie hängen an der Realität Ihres Unternehmens. Eine gute Lösung führt durch diese Entscheidungen hindurch und dokumentiert sie, sodass sie später belegbar sind.

Die Rechnung, die Sie aufmachen sollten

Vergleichen Sie nicht Lizenzpreis gegen null, sondern die Gesamtkosten pro Jahr: interne Arbeitszeit (realistisch geschätzt, inklusive Vertretung und Einarbeitung), externe Tagessätze für wiederkehrende Aufgaben, und das Risiko fehlender Dokumentation, das sich erst im Streitfall materialisiert, dann aber deutlich.

Den Dauerbetrieb trägt in aller Regel die Software, denn dort fallen die wiederkehrenden Aufgaben an: Bewertung, Analyse, Auskünfte, Berichte, Dokumentation. Ob zusätzlich eine Beratung sinnvoll ist, entscheidet sich an einer einzigen Frage: Gibt es im Unternehmen jemanden, der die Aufgabe übernimmt und sich einarbeiten kann? Wenn ja, genügt in den meisten Fällen eine gute Software mit sauberer Einführung. Wenn nein, ist externe Unterstützung für den Projektaufsatz gut investiertes Geld, bevor der Dauerbetrieb dann intern weiterläuft.

Wovon wir abraten: den Dauerbetrieb in Tabellen zu führen, ohne Methode, Stichtage und Änderungen zu dokumentieren.

In paygaps

paygaps kostet ab 249 € im Monat, je nach Zahl der Beschäftigten; alle Anbindungen sind in jedem Tarif enthalten, und Sie können 14 Tage testen. Die Tarife stehen unter Preise, ein Vergleich mit der Tabellenkalkulation unter paygaps oder Excel.

Quellen

Stand 02.10.2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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Anna Berger

Redakteurin

Häufige Fragen

Fragen zum Artikel

Das hängt von Beschäftigtenzahl, Komplexität der Vergütungsstruktur und gewähltem Weg ab. Die größten Kostenblöcke sind interne Arbeitszeit für Analyse und Dauerbetrieb, externe Beratungstage und Softwarelizenzen. Entscheidend ist der Vergleich der Gesamtkosten pro Jahr, nicht der Blick auf einen einzelnen Posten.

Für sehr kleine Unternehmen mit einfachen Strukturen kann Excel ein Startpunkt sein. Mit wachsender Beschäftigtenzahl steigen Fehleranfälligkeit und Dokumentationslücken, und spätestens die laufenden Pflichten wie Auskunftsersuchen und Berichte machen die Handarbeit teurer als eine spezialisierte Lösung.

Nein, beide lösen unterschiedliche Probleme. Beratung hilft bei konzeptionellen Einmalentscheidungen, Software trägt den Dauerbetrieb. In vielen Unternehmen ist die Kombination der wirtschaftlichste Weg.

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