Kosten vor der Entscheidung
Wie viele Personen, welcher Betrag im Jahr, und wo die Gruppe danach steht.
Kosten, Wirkung und Stand in einem Vorgang
Jeder Schritt mit Person und Zeitpunkt.
Anpassung AN-2026-014
Jeder Schritt mit Person und Zeitpunkt. Beispielvorgang.
Ein Unterschied darf bestehen, wenn er sachlich erklärbar ist. Die Begründung steht neben der Zahl, auf die sie sich bezieht.
Sie sehen, welche Anpassungen nötig wären, was sie zusammen kosten und wo die Gruppe danach steht.
Forderung, Genehmigung, Umsetzung. Jeder Schritt mit Person und Zeitpunkt.
6 Monate
Bleibt ein Unterschied von mindestens fünf Prozent in einer Gruppe unerklärt und ist er sechs Monate nach dem Bericht nicht behoben, folgt die gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung. Die Uhr läuft ab dem Bericht.
Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2023/970
Pflichten und Fristen im ÜberblickDer schwierige Teil ist nicht das Rechnen. Er ist die Frage, was Sie mit dem Ergebnis machen.
Wie viele Personen, welcher Betrag im Jahr, und wo die Gruppe danach steht.
Festgehalten mit dem Wert, der zum Zeitpunkt der Entscheidung galt.
Sachliche, geschlechtsneutrale Gründe sind zulässig. Nur der Rest muss weg.
Kein Umweg über Tabellen und Postfächer. Der Weg bleibt zusammen.
Wer wann was entschieden hat, steht im Protokoll.
Nein. Ein Unterschied darf bestehen, wenn er sich mit sachlichen, geschlechtsneutralen Gründen erklären lässt, etwa mit Erfahrung oder Verantwortung. Was sich nicht erklären lässt, muss weg. Deshalb steht die Begründung neben der Anpassung und nicht in einem anderen Werkzeug.
Das rechnen Sie vorher aus, nicht hinterher. Sie sehen, welche Anpassungen nötig wären, was sie zusammen kosten und wo die Gruppe danach steht. Erst dann entscheiden Sie.
Das legen Sie fest. Der Weg von der Forderung über die Genehmigung bis zur Umsetzung bleibt in einem Vorgang, und jeder Schritt steht mit Person und Zeitpunkt im Protokoll.
Bleibt ein unerklärter Unterschied von mindestens fünf Prozent sechs Monate nach dem Bericht bestehen, folgt die gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung. Dazu kommt: im Streitfall müssen Sie beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt, nicht die klagende Person das Gegenteil.
Ja. Jede Begründung wird mit dem Wert festgehalten, der zum Zeitpunkt der Entscheidung galt. Ohne diesen Stand ließe sich in zwei Jahren nicht mehr sagen, worauf sie sich bezog.
Ohne dokumentierte Pay-Gap-Analyse drohen Schadensersatz und rückwirkende Nachzahlungen. Die EU-Richtlinie 2023/970 verpflichtet die Mitgliedstaaten zudem, wirksame Sanktionen einschließlich Geldbußen vorzusehen. Starten Sie heute, kostenlose Demo in 30 Minuten.