Gender Pay Gap berechnen: So funktioniert die Pay Gap Analyse
Wie berechnet man den Gender Pay Gap korrekt? Bereinigt vs. unbereinigt, EU-konforme Methoden und warum Software wie Paygaps.de die Analyse automatisiert.

Gender Pay Gap berechnen: So funktioniert die Pay Gap Analyse
Irgendwann kommt in jeder Vorbereitung auf die EU-Entgelttransparenzrichtlinie der Moment, in dem gerechnet wird: Wie groß ist der Gender Pay Gap, also das Entgeltgefälle zwischen Frauen und Männern, im eigenen Unternehmen? Die Richtlinie (EU) 2023/970 sieht dafür regelmäßige Berichte vor, nach ihren Fristen erstmals bis zum 7. Juni 2027 für Arbeitgeber ab 150 Beschäftigten und bis zum 7. Juni 2031 für Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten. Das deutsche Umsetzungsgesetz steht noch aus, die konkreten nationalen Pflichten und Termine hängen davon ab. Wer die Berechnung aber erst dann lernt, wenn das Gesetz da ist, rechnet unter Zeitdruck. Dieser Leitfaden zeigt die Formeln, die Kennzahlen und die Stolperfallen, an denen Analysen in der Praxis scheitern.
Was ist der Gender Pay Gap?
Der Gender Pay Gap beschreibt den prozentualen Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttoverdiensten von Männern und Frauen; die Richtlinie nennt ihn geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle. In Deutschland liegt der unbereinigte Gender Pay Gap laut Statistischem Bundesamt für 2024 bei rund 16 Prozent. Für Ihr Unternehmen zählt aber nicht die volkswirtschaftliche Zahl, sondern die eigene, und die ist mehr als ein einzelner Wert.
Die Formel und die Kennzahlen der Richtlinie
Die Grundformel lautet:
Gender Pay Gap (%) = (Ø Entgelt Männer − Ø Entgelt Frauen) / Ø Entgelt Männer × 100
Rechenbeispiel: Verdienen Männer im Durchschnitt 55.000 Euro im Jahr und Frauen 50.000 Euro, beträgt das Gefälle (55.000 − 50.000) / 55.000 × 100 = 9,1 Prozent.
Bei diesem einen Wert bleibt es nicht. Die Richtlinie arbeitet neben dem Durchschnitt mit dem Median, also dem Wert, der die Belegschaft in zwei Hälften teilt, sowie mit Entgeltquartilen, die die Verteilung von Frauen und Männern über vier gleich große Entgeltbänder zeigen. Für die Berichte werden die Kennzahlen zudem getrennt ausgewiesen: einmal bezogen auf das Grundentgelt und einmal auf die ergänzenden oder variablen Bestandteile wie Boni und Zulagen, ergänzt um den Anteil der Beschäftigten, die solche Bestandteile erhalten.
Durchschnitt und Median erzählen dabei unterschiedliche Geschichten. Der Durchschnitt reagiert empfindlich auf Ausreißer, wenige sehr hohe Gehälter können ihn deutlich verschieben. Der Median zeigt, was die Mitte der Belegschaft verdient. Weichen beide stark voneinander ab, konzentriert sich das Gefälle vermutlich an den Rändern der Verteilung, etwa weil Spitzenpositionen überwiegend mit einem Geschlecht besetzt sind.
Unbereinigt und bereinigt: Beide Perspektiven haben ihren Zweck
Der unbereinigte Pay Gap vergleicht alle Entgelte ohne Berücksichtigung erklärender Faktoren. Genau diese unbereinigten Kennzahlen sind die Basis der Berichtspflichten. Der bereinigte Blick kommt an anderer Stelle ins Spiel: bei der Frage, ob sich ein festgestelltes Gefälle durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien wie Berufserfahrung oder Qualifikation erklären lässt. Methodisch geschieht das über den Vergleich innerhalb von Gruppen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit, bei größeren Datenbeständen auch über statistische Verfahren wie eine Regression.
Relevant wird diese Unterscheidung durch Artikel 10 der Richtlinie: Liegt das Gefälle in einer Gruppe von Beschäftigten mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit bei mindestens 5 Prozent, kann es nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt werden, und wird es nicht binnen sechs Monaten behoben, sieht die Richtlinie eine gemeinsame Entgeltbewertung mit den Arbeitnehmervertretern vor. Die 5-Prozent-Schwelle allein löst also noch keine Pflicht aus; entscheidend ist, ob der Unterschied erklärbar ist und ob er behoben wird.
Schritt für Schritt: Pay Gap Analyse durchführen
1. Entgeltdaten vollständig erfassen. Der Entgeltbegriff der Richtlinie ist weit: Grundgehalt, Boni, Zulagen, Sachbezüge und variable Vergütung gehören hinein. Die Daten lassen sich aus DATEV Lohn & Gehalt, LODAS, Personio, Workday, Sage HR oder SAP SuccessFactors synchronisieren oder per CSV/Excel importieren.
2. Auf Vollzeitäquivalente hochrechnen, aber richtig. Zeitanteilige Bestandteile von Teilzeitkräften werden auf die betriebsübliche Vollzeit hochgerechnet: Eine Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden und 2.000 Euro Fixum zählt bei 40 Stunden betriebsüblicher Vollzeit mit 4.000 Euro. Pauschale Bestandteile, die unabhängig von der Arbeitszeit in gleicher Höhe gezahlt werden, etwa ein fixer Telefonzuschuss, bleiben dagegen stehen und dürfen nicht mitmultipliziert werden.
3. Vergleichsgruppen bilden. Grundlage ist die gleichwertige Arbeit nach den vier Kriterien der Richtlinie: Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen (Artikel 4 Absatz 4). Paygaps.de nutzt dafür eine KI-gestützte analytische Stellenbewertung nach diesen Kriterien, dokumentiert jede Bewertung und ermöglicht die Freigabe im Vier-Augen-Workflow.
4. Kennzahlen berechnen. Durchschnitt, Median und Quartile, jeweils gesamt und pro Vergleichsgruppe, getrennt nach Grundentgelt und ergänzenden Bestandteilen. Der Compliance-Score zeigt auf einen Blick, wo Handlungsbedarf besteht.
5. Einordnen, dokumentieren, berichten. Prüfen Sie bei Gruppen über der 5-Prozent-Marke, ob objektive Faktoren den Unterschied erklären. Der Jahresbericht-Generator erstellt Berichte per Knopfdruck als PDF, das revisionssichere Audit-Log protokolliert jede Änderung. Diese Dokumentation zählt, denn die Beweislastverteilung der Richtlinie (Artikel 18) verlangt vom Arbeitgeber den Nachweis, dass keine Diskriminierung vorliegt, und deutsche Gerichte wenden diese Logik über § 22 AGG schon heute an.
Die häufigsten Stolperfallen
Fehlende oder falsche Hochrechnung. Wer tatsächlich gezahlte Teilzeitentgelte ungewichtet vergleicht, misst den Teilzeitanteil statt der Entgeltgerechtigkeit und bläht das Gefälle künstlich auf. Wer umgekehrt pauschale Zuschüsse mit hochrechnet, erzeugt Entgeltwerte, die es gar nicht gibt.
Unvollständiger Entgeltbegriff. Nur Grundgehälter zu vergleichen ignoriert, dass sich Unterschiede oft gerade in Boni, Zulagen und Sachleistungen verstecken.
Uneinheitliche Bezugszeiträume. Jahreswerte für die einen, Monatswerte für die anderen, Einmalzahlungen mal drin, mal nicht: Ohne festen Stichtag und einheitlichen Bezugszeitraum ist jedes Ergebnis wertlos.
Zu kleine Gruppen. In Vergleichsgruppen mit sehr wenigen Personen sagt ein prozentuales Gefälle wenig aus und wirft Datenschutzfragen auf, weil sich Einzelgehälter zurückrechnen lassen.
Warum Excel dabei an Grenzen stößt
Alle genannten Regeln müssen für jeden Bestandteil und jede Person konsistent angewendet werden, über jede Auswertung hinweg. In manuell gepflegten Tabellen schleichen sich dabei erfahrungsgemäß Fehler ein: eine vergessene Hochrechnung, ein doppelt gezählter Zuschuss, eine Formel, die nach dem Einfügen neuer Zeilen ins Leere greift. Dazu fehlen revisionssichere Dokumentation, die Verwaltung von Auskunftsanfragen und die Prüfung neuer Einstellungen gegen bestehende Gehaltsbänder. Paygaps.de erledigt diese Schritte nach einer einheitlichen, dokumentierten Methodik, jede Kennzahl bleibt bis zur Quelle nachvollziehbar.
Mit Paygaps.de automatisieren Sie die gesamte Pay Gap Analyse: vom Datenimport über die KI-gestützte Stellenbewertung nach den EU-Kriterien (siehe Methodik) bis zum fertigen Bericht. Und wie das konkret aussieht, zeigen wir Ihnen gerne persönlich: Vereinbaren Sie einfach einen kurzen 30-Minuten-Termin mit uns (https://www.paygaps.de/demo).
Häufige Fragen
Wie wird der Gender Pay Gap berechnet?
Als Unterschied zwischen den durchschnittlichen Entgelthöhen von Frauen und Männern, ausgedrückt als Prozentsatz der durchschnittlichen Entgelthöhe der männlichen Beschäftigten. Ergänzend arbeitet die Richtlinie mit Median und Entgeltquartilen, jeweils getrennt nach Grundentgelt und ergänzenden Bestandteilen.
Was ist der Unterschied zwischen unbereinigtem und bereinigtem Gender Pay Gap?
Der unbereinigte Wert vergleicht alle Entgelte ohne erklärende Faktoren und ist die Basis der Berichtskennzahlen. Der bereinigte Blick prüft, welcher Teil des Gefälles durch objektive Faktoren wie Berufserfahrung oder Tätigkeitsniveau erklärbar ist. Für die Einordnung braucht es beide Perspektiven.
Was passiert bei einem Entgeltgefälle von mehr als 5 Prozent?
Liegt das Gefälle in einer Gruppe mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit bei mindestens 5 Prozent, kann es nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt werden und wird es nicht binnen sechs Monaten behoben, sieht Artikel 10 der Richtlinie eine gemeinsame Entgeltbewertung mit den Arbeitnehmervertretern vor.
Ist die Pay Gap Berechnung schon Pflicht?
Die Richtlinie sieht erste Berichte bis zum 7. Juni 2027 (ab 150 Beschäftigte) bzw. 7. Juni 2031 (100 bis 149 Beschäftigte) vor. Das deutsche Umsetzungsgesetz steht noch aus; die verbindlichen nationalen Pflichten ergeben sich erst daraus. Wer früh rechnet, kennt seine Zahlen, bevor es andere tun.
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